Allgemeine Geschäftsbedingungen
Zachi Wiedner Möbel & Raumdesign
Endfassung für Verträge mit Verbrauchern (B2C) und Unternehmern (B2B)
Stand: Oktober 2026
- Geltungsbereich und Einbeziehung
1.1 Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) gelten für alle Lieferungen, Leistungen und Angebote von Zachi Wiedner Möbel & Raumdesign, Inhaber: Zacharias Wiedner („Verkäufer“).
1.2 Diese AGB gelten sowohl gegenüber Verbrauchern (§ 13 BGB) als auch gegenüber Unternehmern (§ 14 BGB), soweit in diesen AGB nicht ausdrücklich etwas anderes bestimmt ist.
1.3 Gegenüber Verbrauchern werden diese AGB nur Vertragsbestandteil, wenn der Verbraucher vor oder bei Vertragsschluss auf ihre Geltung hingewiesen wurde, in zumutbarer Weise Kenntnis von ihrem Inhalt nehmen konnte und ihrer Geltung zustimmt.
1.4 Gegenüber Unternehmern genügt ein deutlicher Hinweis auf die Geltung dieser AGB und die Möglichkeit, von ihrem Inhalt in zumutbarer Weise Kenntnis zu nehmen.
1.5 Entgegenstehende oder abweichende Geschäfts- oder Einkaufsbedingungen des Auftraggebers werden nicht Vertragsbestandteil, es sei denn, der Verkäufer stimmt ihrer Geltung ausdrücklich zu.
1.6 Individuelle Vereinbarungen zwischen Verkäufer und Auftraggeber haben Vorrang vor diesen AGB.
- Angebot und Vertragsschluss
2.1 Angebote des Verkäufers sind freibleibend und unverbindlich, sofern sie nicht ausdrücklich als verbindlich bezeichnet sind.
2.2 Ein Vertrag kommt durch Annahme des Angebots, durch eine Auftragsbestätigung oder durch Beginn der Ausführung des Auftrags zustande.
2.3 Änderungen, Ergänzungen und Nebenabreden zum Auftrag bedürfen der Bestätigung des Verkäufers, soweit sie nicht individuell vereinbart wurden.
2.4 An Abbildungen, Zeichnungen, Kalkulationen, Planungen, Fertigungszeichnungen, Detailplanungen und sonstigen Unterlagen bestehen Eigentums- und Urheberrechte des Verkäufers. Diese Unterlagen dürfen ohne ausdrückliche Zustimmung des Verkäufers nicht vervielfältigt, veröffentlicht oder Dritten zugänglich gemacht werden, soweit dies nicht zur Durchführung des konkreten Vertrags erforderlich ist.
2.5 Bei Naturmaterialien, insbesondere Holz, Furnieren, Naturstein und Textilien, sind material- und branchenübliche Farb-, Struktur-, Maserungs- und Oberflächenabweichungen zulässig, soweit sie nicht ausdrücklich als bestimmte Beschaffenheit vereinbart wurden.
2.6 Zeichnungen, Abbildungen, Maße, Gewichte und sonstige Leistungsdaten sind nur verbindlich, wenn dies ausdrücklich vereinbart wurde. Technisch erforderliche oder zumutbare Änderungen bleiben vorbehalten.
2.7 Nimmt ein Hersteller Änderungen an der Ware im Sinne technischer Verbesserungen oder notwendiger Produktionsanpassungen vor, darf eine technisch gleichwertige oder verbesserte Ausführung geliefert werden, soweit dies dem Auftraggeber zumutbar ist.
- Aufmaß, Fertigungszeichnungen und Planungsleistungen
3.1 Nach Auftragserteilung kann der Verkäufer vor Durchführung des Aufmaßes verlangen, dass der Aufwand für das Aufmaß sowie für die Erstellung der erforderlichen Fertigungszeichnungen, Detailplanungen und Auftragsunterlagen gesondert berechnet wird.
3.2 Die Höhe des hierfür berechneten Betrags wird dem Auftraggeber vor Durchführung des Aufmaßes bzw. der betreffenden Planungsleistungen mitgeteilt und von ihm bestätigt und bezahlt.
3.3 Der Betrag nach Ziffer 3.1 wird bei vollständiger Durchführung des beauftragten Gesamtauftrags in voller Höhe auf den vereinbarten Gesamtpreis angerechnet. Eine doppelte Berechnung findet nicht statt.
3.4 Kommt es nach Erbringung dieser Leistungen nicht zur vollständigen Durchführung des Gesamtauftrags, gelten die gesetzlichen Bestimmungen. Bereits erbrachte und nach dieser Vereinbarung vergütungspflichtige Leistungen können, soweit gesetzlich zulässig, gesondert abgerechnet werden.
3.5 Gegenüber Verbrauchern gilt Ziffer 3.4 insbesondere nicht als pauschalierter Schadensersatz oder Stornogebühr. Abgerechnet werden ausschließlich tatsächlich erbrachte bzw. vereinbarte Leistungen.
3.6 Soweit ein Auftraggeber nach Auftragserteilung die Durchführung des Auftrags verhindert oder trotz erforderlicher Mitwirkung nicht ermöglicht, bleiben die gesetzlichen Rechte des Verkäufers unberührt.
- Preise und Preisänderungen
4.1 Es gelten die im Angebot bzw. in der Auftragsbestätigung ausgewiesenen Preise.
4.2 Gegenüber Verbrauchern verstehen sich Preisangaben einschließlich der gesetzlichen Umsatzsteuer, sofern nicht ausdrücklich anders angegeben. Gegenüber Unternehmern können Preise zuzüglich gesetzlicher Umsatzsteuer ausgewiesen werden.
4.3 Änderungen oder Erweiterungen des Auftrags nach Vertragsschluss können zu einer angemessenen Anpassung des Preises führen, wenn dadurch zusätzlicher Arbeits-, Material-, Fremdleistungs- oder sonstiger Aufwand entsteht. Der Auftraggeber wird hierüber vor Ausführung der Änderung informiert, soweit dies nach den Umständen möglich ist.
4.4 Eine nachträgliche Erhöhung des vereinbarten Preises allein aufgrund allgemeiner Kostensteigerungen oder gestiegener Einkaufspreise erfolgt nicht, soweit nicht eine wirksame individuelle Vereinbarung (wie z.B. Jahreswechsel) oder eine gesetzlich zulässige Preisänderungsregelung getroffen wurde.
- Leistungszeit und Verzögerungen
5.1 Liefer- und Leistungstermine bzw. -fristen werden im Angebot oder in der Auftragsbestätigung vereinbart. Ein Termin ist nur verbindlich, wenn er ausdrücklich als verbindlich bezeichnet wurde.
5.2 Liefer- und Leistungsverzögerungen aufgrund höherer Gewalt oder anderer Ereignisse, die der Verkäufer nicht zu vertreten hat und die die Leistung wesentlich erschweren oder vorübergehend unmöglich machen, verlängern die Leistungsfrist um die Dauer der Behinderung zuzüglich einer angemessenen Anlaufzeit.
5.3 Der Verkäufer informiert den Auftraggeber über erhebliche, nicht von ihm zu vertretende Verzögerungen unverzüglich.
5.4 Die gesetzlichen Rechte des Auftraggebers bei Liefer- oder Leistungsverzug bleiben unberührt.
- Mitwirkung des Auftraggebers und Voraussetzungen für die Leistung
6.1 Der Auftraggeber hat die für Aufmaß, Planung, Lieferung und Montage erforderlichen Informationen, Zugänge und Voraussetzungen rechtzeitig bereitzustellen.
6.2 Verzögerungen oder Mehraufwand, die dadurch entstehen, dass der Auftraggeber erforderliche Mitwirkungshandlungen nicht, nicht rechtzeitig oder nicht vollständig erbringt, können zu einer angemessenen Anpassung der Leistungsfrist und, soweit vereinbart oder gesetzlich zulässig, zu einer Berechnung des dadurch entstandenen Mehraufwands führen.
6.3 Der Auftraggeber hat insbesondere sicherzustellen, dass die für Aufmaß und Montage vorgesehenen Räume zugänglich sind und die für die Montage erforderlichen bauseitigen Voraussetzungen vorliegen.
- Lieferung, Montage und Abnahme
7.1 Soweit Montage vereinbart ist, erfolgt diese nach Maßgabe des Auftrags und der örtlichen Gegebenheiten.
7.2 Nach Abschluss der vereinbarten Montage kann eine Abnahme erfolgen. Offensichtliche Mängel oder Beanstandungen sollen bei der Abnahme festgehalten werden.
7.3 Die gesetzlichen Regelungen zur Abnahme, zum Gefahrenübergang und zu Mängelrechten bleiben unberührt.
- Gefahrenübergang
8.1 Gegenüber Verbrauchern gelten die gesetzlichen Vorschriften zum Gefahrenübergang.
8.2 Gegenüber Unternehmern geht die Gefahr des zufälligen Untergangs und der zufälligen Verschlechterung bei Versendung grundsätzlich mit Übergabe der Ware an die den Transport ausführende Person auf den Auftraggeber über, soweit gesetzlich zulässig.
8.3 Wird der Versand oder die Übergabe aus Gründen, die der Auftraggeber zu vertreten hat, trotz bestehender Versand- oder Leistungsbereitschaft nicht durchgeführt, gelten die gesetzlichen Voraussetzungen für einen Gefahrübergang.
- Mängelrechte
9.1 Es gelten die gesetzlichen Mängelrechte, soweit in diesen AGB keine wirksame abweichende Regelung getroffen ist.
9.2 Der Auftraggeber wird gebeten, erkennbare Mängel möglichst zeitnah nach Erhalt der Ware bzw. nach Abnahme der Leistung mitzuteilen. Gegenüber Verbrauchern wird hierdurch keine gesetzliche Mängelrechtsfrist verkürzt oder ausgeschlossen.
9.3 Bei berechtigten Mängelansprüchen gelten die gesetzlichen Rechte auf Nacherfüllung, Rücktritt, Minderung und Schadensersatz.
9.4 Eine Haftung für normale, vertragsgemäße Abnutzung sowie für Schäden, die nachweislich durch unsachgemäße Behandlung, ungeeignete Pflege, übermäßige Beanspruchung, Feuchtigkeit, starke Erwärmung, sonstige Temperatur- oder Witterungseinflüsse oder andere vom Auftraggeber zu vertretende Umstände entstehen, besteht nicht.
9.5 Gegenüber Unternehmern gelten ergänzend die gesetzlichen Untersuchungs- und Rügepflichten, insbesondere § 377 HGB, soweit dieser anwendbar ist.
- Eigentumsvorbehalt
10.1 Bis zur vollständigen Zahlung des Kaufpreises bleibt die gelieferte Ware Eigentum des Verkäufers.
10.2 Gegenüber Unternehmern gilt der Eigentumsvorbehalt auch für Forderungen aus der laufenden Geschäftsbeziehung, soweit dies gesetzlich zulässig ist.
- Zahlung
11.1 Soweit nichts anderes vereinbart, sind die Rechnungen des Verkäufers spätestens 7 Tage nach Rechnungsstellung ohne Abzug zahlbar.
Eine Anzahlung von 50-70 % der Auftragssumme ist bei Vertragsabschluss zu leisten. Eine Abschlagsrechnung in Höhe von 80-95 % der Gesamtsumme wird erstellt, bevor die Möbel geliefert werden. Der verbleibende offene Betrag ist nach Abschluss der Montage fällig und wird in der Abschlussrechnung abgerechnet. Der Auftrag wird nach Eingang der Anzahlung bearbeitet und eingeplant.
11.2 Eine Zahlung gilt erst dann als erfolgt, wenn der Verkäufer über den Betrag verfügen kann.
11.3 Das Zahlungsziel von 7 Tagen -netto- gilt als kalendermäßige Bestimmung der Fälligkeit der Kaufpreisforderung.
11.4 Der Käufer ist zur Aufrechnung, Zurückbehaltung oder Minderung (auch wenn Mängelrügen oder Gegenansprüche geltend gemacht werden) nur berechtigt, wenn die Gegenansprüche rechtskräftig festgestellt wurden oder unstreitig sind.
- Haftung
12.1 Der Verkäufer haftet unbeschränkt für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit, die auf einer vorsätzlichen oder fahrlässigen Pflichtverletzung des Verkäufers oder eines gesetzlichen Vertreters oder Erfüllungsgehilfen beruhen.
12.2 Der Verkäufer haftet ferner unbeschränkt für Schäden, die auf Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit beruhen.
12.3 Bei leicht fahrlässiger Verletzung wesentlicher Vertragspflichten haftet der Verkäufer nur für den vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden. Wesentliche Vertragspflichten sind solche Pflichten, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrags überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Auftraggeber regelmäßig vertrauen darf.
12.4 Im Übrigen ist die Haftung für leicht fahrlässige Pflichtverletzungen ausgeschlossen, soweit gesetzlich zulässig.
12.5 Zwingende gesetzliche Haftung, insbesondere nach dem Produkthaftungsgesetz, bleibt unberührt.
- Widerrufsrecht bei Verbrauchern
13.1 Bei Verträgen mit Verbrauchern gelten die gesetzlichen Vorschriften über das Widerrufsrecht, soweit ein solches besteht.
13.2 Wird ein Vertrag außerhalb von Geschäftsräumen oder im Fernabsatz geschlossen, werden dem Verbraucher die gesetzlich erforderlichen Widerrufsinformationen und das gesetzliche Muster-Widerrufsformular gesondert zur Verfügung gestellt, soweit dies erforderlich ist.
13.3 Bei Waren, die nicht vorgefertigt sind und für deren Herstellung eine individuelle Auswahl oder Bestimmung durch den Verbraucher maßgeblich ist oder die eindeutig auf die persönlichen Bedürfnisse des Verbrauchers zugeschnitten sind, kann das gesetzliche Widerrufsrecht ausgeschlossen sein. Ob diese Voraussetzung im Einzelfall erfüllt ist, richtet sich nach der konkreten Vertragsgestaltung.
13.4 Beginnt der Verkäufer auf ausdrückliches Verlangen des Verbrauchers vor Ablauf einer bestehenden Widerrufsfrist mit der Ausführung einer Dienstleistung, gelten die gesetzlichen Voraussetzungen und Informationspflichten für den vorzeitigen Beginn der Leistung.
- Aufrechnung und Zurückbehaltungsrechte
14.1 Soweit Ziffer 11.4 keine strengere Regelung wirksam vorgibt, gelten die gesetzlichen Voraussetzungen für Aufrechnung und Zurückbehaltungsrechte.
14.2 Gegenüber Verbrauchern bleiben zwingende gesetzliche Rechte unberührt.
- Schlussbestimmungen
15.1 Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland. Gegenüber Verbrauchern gilt diese Rechtswahl nur insoweit, als dadurch nicht der Schutz zwingender Bestimmungen des Staates eingeschränkt wird, in dem der Verbraucher seinen gewöhnlichen Aufenthalt hat.
15.2 Gegenüber Unternehmern ist Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus und im Zusammenhang mit dem Vertragsverhältnis der Sitz des Verkäufers, sofern der Auftraggeber Kaufmann, juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliches Sondervermögen ist oder keinen allgemeinen Gerichtsstand in Deutschland hat. Zwingende gesetzliche Gerichtsstände bleiben unberührt.
15.3 Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB ganz oder teilweise unwirksam sein oder werden, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt. An die Stelle der unwirksamen Bestimmung treten die gesetzlichen Vorschriften.



